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I. Angebot:
Die dem Angebot beigefgten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maangaben
u..) sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlgen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugnglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet,
vom Besteller als vertraulich bezeichnete Plne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugnglich zu
machen.
II. Bestellung und Auftragsannahme, Lieferumfang,Vertragsinhalt
1. Smtliche Bestellungen, die dem Lieferer vom Besteller unmittelbar oder über Auendienstmitarbeiter
erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbesttigung,
es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. Lieferinhalt und Lieferumfang ergeben
sich aus der schriftlichen Auftragsbesttigung des Lieferers. Soweit eine Auftragsbesttigung
nicht vorliegt, ergibt sich der Lieferumfang aus dem Angebot des Lieferers.
2. Insbesondere bedürfen mndliche Abmachungen, die mit Angestellten oder Vertretern des
Lieferers getroffen wurden, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Besttigung des Lieferers.
Entsprechendes gilt für Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages. Nachtrgliche technische Änderungen zu bestehenden Vertrgen werden mit einer angemessenen earbeitungsgebhr
(abhängig vom Fertigungszustand und der Art der Änderung) belegt.
3. Bei Sonderanfertigungen ist der Lieferer zu einer Mehr- oder Minderöleistung von bis zu 10 %
berechtigt. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des
Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter veröletzt, so stellt der Besteller den Lieferer
von smtlichen Ansprchen frei.
4. Teillieferungen sind zulüssig.
5. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im
Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes
ausdrücklich vorbehalten.
6. fälle von höherer Gewalt entbinden von der Lieferungspflicht. Weitergehende gesetzliche
Befreiungstatbestnde von der Lieferungspflicht bleiben unberhrt.
III. Preis und Zahlung
1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die jeweils am Tage der Lieferung gltigen Preise und
Bedingungen. Die Preise gelten ab Werk, zuzglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Preise im nichtkaufmnnischen Verkehr sind verbindlich, wenn die Auslieferung
innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschlu erfolgt. Danach behält sich der Lieferer bei
einer Erhhung der Gestehungskosten eine entsprechende Erhhung der Preis vor. Übersteigt
der danach geforderte Preis die zwischen Vertragsabschlu und Lieferung eingetretene
Erhhung der Lebenshaltungskosten um mindestens das Doppelte, hat der Besteller das Recht
vom Rücktritt zum Vertrag.
Im kaufmnnischen Geschäftsverkehr bleibt eine Anpassung der Preise bei Erhhung der Gestehungskosten
in entsprechendem Umfang auch innerhalb des 4-Monats-Zeitraumes vorbehalten.
Rücktrittsrecht des Bestellers besteht nicht.
Soweit der Lieferer Preise für den Weiterverkauf angibt, stellen sich diese als eine unverbindliche
Preisempfehlung dar.
Bei Auftrgen unter einem Netto-Warenwert von h50,00 berechnet der Lieferer einen Mindermengenzuschlag
von h25,00.
2. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, die vom Lieferer zu Selbstkosten berechnet
wird. Der Lieferer ist berechtigt, die Versandart nach seinem Ermessen frei zu whlen.
3. Die Rechnungen des Lieferers sind zahlbar
- binnen 14 Tagen abzglich 2 % Skonto oder
- binnen 30 Tagen netto.
Diese Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.
4. Ist der Besteller Verbraucher, so beginnt die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Der Besteller, der
Verbraucher ist, gert auerdem nach Ablauf dieser Zahlungsfristen nur dann in Verzug, wenn
er in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folgen hingewiesen
worden ist.
5. Der Besteller, der nicht Verbraucher ist, kommt nach Ablauf der oben genannten 30-tgigen
Zahlungsfrist in Verzug. Ist der Zugang der Rechnung, deren Datum für den Fristbeginn magebend
ist, oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung unsicher, so kommt der Besteller
sptestens 30 Tage nach Fäligkeit der Forderung des Lieferers und Empfang der Leistung des
Lieferers in Verzug.
6. Die Forderung des Lieferers ist während des Verzuges mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
von Bestellern, die Verbraucher sind, zu verzinsen. Der Verzugszinssatz für Besteller, die nicht
Verbraucher sind, betrgt 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
7. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers werden bis dahin nicht
fllige Forderung sofort fllig.
8. Das Recht des Schuldners, das Zurückbehaltungsrecht auszuben, ist im kaufmnnischen
Geschäftsverkehr ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den dieses Leistungsverweigerungsrecht
gesttzt wird, ist unbestritten, rechtskrftig festgestellt oder entscheidungsreif.
Ist der Besteller nicht Unternehmer, stehen ihm das Recht der Zurückbehaltung und sonstige
Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB uneingeschrnkt zu, es sei denn, diese Rechte
beruhen nicht auf demselben Vertragsverhältnis. Im zuletzt genannten Fall kann der Besteller
das Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein
Anspruch unbestritten, rechtskrftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
9. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulüssig, soweit diese unbestritten oder rechts
krftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
10. Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt. für Wechsel und Schecks übernimmt der Lieferer
keine Haftung für das rechtzeitige Vorlegen oder die Beibringung der Wechsel- oder Scheckprotesturkunde.
Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Auendienstmitarbeiter/
Vertreter des Lieferers sind inkassoberechtigt.
IV. Lieferzeit, Gefahr¸bergang und Entgegennahme
1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vom
Lieferer bezeichnet sind.
2. Die Lieferung durch den Lieferer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferer
wird dem Besteller unverzglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.
Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferer übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.
3. Voraussetzung für den Beginn der Lieferzeit ist im brigen die Absendung der Auftragsbesttigung
des Lieferers und die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie die Erbringung sonstiger vom Besteller geschuldeter Leistungen,
insbesondere vereinbarter Sicherheiten oder Anzahlungen.
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Manahmen im Rahmen von Arbeitskmpfen, ins
besondere von Streik oder Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
auerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Manahmen oder Hindernisse nachweislich
auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einflu
sind. Entsprechendes gilt auch, wenn die vorstehend genannten Hindernisse bei Zulieferern des
Lieferers eintreten und der Lieferer die Mitteilung, da eine Selbstbelieferung nicht stattfindet, an
den Besteller unterlt.
Im brigen ist der Besteller im Falle eines vom Lieferer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung
weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte
Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist und der Besteller die ihm selbst
obliegenden Verpflichtungen nicht veröletzt hat.
6. Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferers auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem
Lieferer die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr
geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferers auf den Besteller über,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
7. Verzgert sich der Versand durch Umstnde, die der Besteller zu vertreten hat oder wird der
Versand auf Wunsch des Bestellers hinaus geschoben, so geht die Gefahr bereits im
Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die durch die Lagerung entstehenden
Kosten sind in diesen fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Besteller zu tragen,
mindestens jedoch in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monats. Der Lieferer
ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig
über den Liefergegenstand zuverfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist
zu beliefern.
8. Vorstehende Bestimmungen über den Gefahrbergang und Lieferfristen gelten für Teillieferungen
entsprechend.
9. Der Lieferer ist nicht verpflichtet, zu versendende Lieferungen gegen Transportschäden jeder Art
zu versichern oder versichern zu lassen. Er ist jedoch bereit, auf Wunsch des Bestellers und auf
seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige Risiken zu versichern oder versichern zu lassen.
10. Angelieferte Gegenstnde sind vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Rechte abzunehmen,
auch wenn sie unwesentliche Mngel aufweisen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ffentlichrechtliches
Sondervermgen, so gilt folgendes:
a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung
resultierender Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfgung über die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelmigemäß Geschäftsverkehr des
Bestellers gestattet. Keinesfalls darf er die Ware aber im Rahmen des regelmigen Geschäftsverkehrs
zur Sicherung an Dritte übereignen.
b. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis
an die Stößelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen
Veruerung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist ermchtigt, diese
Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
dem Lieferer nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung
der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein
Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulüssig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, die
Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu
informieren.
c. Ist die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen
worden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seineForderung aus dem Kontokorrent gegenüber
seinem Abnehmer an den Lieferer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der
Lieferer dem Besteller für die weiter veruerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
d. Im Falle einer Pfndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter Übersendung
einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung
darber zu unterrichten, da es sich bei der gepfndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte
und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
e. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Bestimmungen den Betrag der
hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist
der Besteller berechtigt, vom Lieferer insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als
die Überschreitung vorliegt.
f. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den
Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der
Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller
angerechnet.
2. Ist der Besteller nicht Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ffentlichrechtliches
Sondervermgen, so gilt folgendes:
a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender
Forderungen. Eine Verfgung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
(etwa durch Verkauf, Verpfndung, Sicherungsbereignung, Schenkung, Gebrauchsberlassung)
durch den Besteller ist keinesfalls gestattet.
b. Sollte der Besteller eine vertragswidrige Verfgung über den Kaufgegenstand vorgenommen
haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu
erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stößelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle
aus einer etwaigen Veruerung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist
nicht ermchtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Besteller bei
der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen,
an den Lieferer zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt
(Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte,
insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulüssig. Der Lieferer ist jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prfen und dessen Abnehmer von der
Abtretung zu informieren.
c. Im Falle einer Pfndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter Übersendung
einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung
darber zu unterrichten, da es sich bei der gepfndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte
und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
d. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den
Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der
Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller
angerechnet.
3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl,
Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherungen
nachweislich selbst abgeschlossen hat.
4. für Auslandsgeschäfte gelten vorstehende Bestimmungen mit der Magabe, da sich der
Lieferer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender
Forderungen nach Magabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes
der Ware vorsieht. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt zwischen dem Lieferer und dem
Besteller als ausdrücklich vereinbart. Soweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehaltes
andere Sicherungsrechte zult, gilt dasjenige Sicherungsrecht als vereinbart, das der
Wirkung des Eigentumsvorbehaltes unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmungen am
nchsten kommt.
VI. Haftung für Mngel der Lieferung
1. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ffentlichrechtliches
Sondervermgen, gilt folgendes:
a. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und
bestehende Mngel dem Lieferer unverz¸glich (lngstens bis zum übernächsten auf die
Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mngel, die versptet, also entgegen der
vorstehenden Pflicht, gergt wurden, werden vom Lieferer nicht berücksichtigt und sind von der
Gewhrleistung ausgeschlossen.
Mngelrgen werden als solche nur dann vom Lieferer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt
wurden. Rgen, die gegenüber Auendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen
Dritten geltend gemacht werden, sind nicht form- und fristgerecht erfolgt.
b. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit
dessen vorherigemäß schriftlichen Einverstndnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges
schriftliches Einverstndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu
werden. In diesem Fall trgt der Besteller die Kosten der Rücksendung.
c. Für den Fall, daß aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
d. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mngelrge mitgeteilten
Mangels begrndet die nachfolgend aufgeführten Rechte des Bestellers:
- Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunchst das Recht, vom Lieferer Nacherfllung
zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung
stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen.
- Darber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfllungsversuches einer
neuerlichen Nacherfllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die
wiederholte Nacherfllung fehlschlgt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern.
- Der Besteller kann ausschließlich in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Veröletzung der
Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach
nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
e. Die Gewhrleistungsfrist betrgt für neue und gebrauchte Waren 1 Jahr gerechnet ab Auslieferung.
Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, da der Mngel bereits bei
Auslieferung vorgelegen hat.
2. Gehrt der Besteller nicht zu dem in Ziffer 1 Satz 1 genannten Personenkreis, so gilt statt der
Bestimmungen in Ziffer 1 folgendes:
a. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf
offensichtliche Mngel zu untersuchen und diese Mngel dem Lieferer unverzglich,
lngstens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche
Mngel, die versptet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gergt werden, werden
vom Lieferer nicht berücksichtigt und sind von der Gewhrleistung ausgeschlossen.
b. Nicht offensichtliche Mngel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Besteller dem
Lieferer gegenüber unverzglich mitzuteilen.
c. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit
dessen vorherigemäß schriftlichem Einverstndnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges
schriftliches Einverstndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu
werden. In diesem Fall trgt der Besteller die Kosten der Rücksendung.
d. für den Fall, da aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfllung in Form einer
Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. für eine
Mngelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferer eine Frist von mindestens 3 Wochen
zu gewhren.
e. Das Vorliegen eines Mangels begrndet folgende Rechte des Bestellers:
- Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunchst das Recht, vom Lieferer Nacherfllung
zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung
stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen.
- Darber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfllungsversuches eine
neuerliche Nacherfllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und
innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfllung
fehlschlgt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern.
- Der Besteller kann ausschließlich in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Veröletzung der
Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen fordern. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach
nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
f. Die Gewhrleistungsfrist betrgt für neue Sachen 2 Jahre, für gebrauchte Sachen 1 Jahr seit
Auslieferung. Der Besteller hat nach Ablauf von 6 Monaten seit Auslieferung zu beweisen, da
der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
VII. Haftung für Pflichtveröletzung des Lieferers im brigen
1. Unbeschadet der Bestimmungen ¸ber die Gewhrleistung sowie anderer in diesen Geschäftsbedingungen
getroffenen spezieller Regelungen gilt in fällen einer Pflichtveröletzung des
Lieferers folgendes:
2. Der Besteller hat dem Lieferer zur Beseitigung der Pflichtveröletzung eine angemessene Nacherfllungsfrist
zu gewhren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem
Ablauf der Nacherfllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz verlangen.
3. Schadensersatz kann der Besteller nur in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Pflichtveröletzung
durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe
des Kaufpreises begrenzt.
Statt der in dieser Ziffer 3, Satz 1 und 2 getroffenen Regelung gilt für den Fall, da es sich beim
Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ein ffentlichrechtliches Sondervermgen handelt, folgendes:
Schadensersatz kann der Besteller nur in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Pflichtveröletzung
durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfllung,
§ 280 Absatz 3 in Verbindung mit § 281 BGB) sowie der Verzgerungsschaden (§ 280
Absatz 2 in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz
wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des
Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschlu der Leistungspflicht
(Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
4. Ist der Besteller für Umstnde, die ihn zum Rücktritt berechtigen wrden, allein oder überwiegend
verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges
des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
5. Die in Katalogen, Prospekten, CD-Rom, Disketten und anderen schriftlichen Unterlagen, wie zum
Beispiel Zeichnungen und Vorschlgen enthaltenen Angaben und technischen Daten sind vom
Besteller und/oder Planer vor bernahme und Anwendung zu prfen. Der Besteller und/oder
Planer kann aus diesen Unterlagen und zusätzlichen Diensten keine Ansprche gegenüber dem
Lieferer ableiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlüssigkeit vor. für den Umfang
eines etwaigen Schadensersatzanspruches gelten die Bestimmungen in Ziffer 3 entsprechend.
VIII. Ausschlu von Beschaffungsrisiko und Garantien, Rücknahmen, Umtausch
1. Der Lieferer übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Waren keinerölei Beschaffungsrisiko.
Die Übernahme von irgend wie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn,
hierber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen.
2. Rücksendungen werden nur in Original-Verpackung und frei-Haus-Lieferung angenommen,
soweit sich nicht aus Ziffer VI in Verbindung mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas
Abweichendes ergibt. Ist hiernach der Lieferer zur Rücknahme nicht verpflichtet, jedoch zur
Waren- oder Auftragsrücknahme gleichwohl bereit, so ist er berechtigt, eine rbeitskostenpauschale
von 20 % des Netto-Rechnungswertes geltend zu machen. Das Recht des Bestellers,
Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand des Lieferers zu fhren, wird hierdurch
nicht berhrt.
3. Ist der Lieferer zu einem Warenumtausch bereit, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so hat er
Anspruch auf eine Bearbeitungsgebhr in Höhe von 15 % des Netto-Rechnungsbetrages.
4. Es wird klargestellt, da der Lieferer in keinem Fall bereit ist, angenommene Bestellung zu
stornieren, soweit es sich hierbei um Sonderanfertigungen oder die Abnderung von
Serienarmaturen oder für vom Lieferer für den Besteller bei Dritten beschaffte Waren handelt.
Auch in allen sonstigen fällen ist er jedoch nicht verpflichtet, eine besttigte Bestellung zu stornieren,
soweit sich gegenteiliges nicht im Rahmen der Ausbung vereinbarter oder gesetzlich
begrndeter zwingender Rücktrittsrechte ergibt.
5. Wertdifferenzen zu Lasten des Lieferers bei Rücksendungen und Umtausch gemäß vorstehen
den Ziffern 2 und 3 werden nur durch Gutschrift ausgeglichen, eine Auszahlung erfolgt
grundstzlich nicht.
IX. Gerichtsstand, Anerkennung dieser Bedingungen, Teilnichtigkeit, Anwendbares Recht
1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ffentlichrechtliches
Sondervermgen, so ist für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den
Parteien ergeben, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Lieferers oder für die selbständige Zweigniederlassung des Lieferers, die die Lieferung ausführt, zuständig ist. Der
Lieferer ist aber auch berechtigt, beim für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht Klage
zu erheben.
2. Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers an. Diesen widersprechende
Einkaufbedingungen des Bestellers gelten nicht. Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
3. Sollte einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein,
so berührt dies die Wirksamkeit der brigen Klauseln nicht. Die jeweils unwirksame Bestimmung
ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
erstrebten wirtschaftlichen Zweck am nchsten kommt.
4. In jedem Fall, insbesondere auch bei größenzberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. |
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Der Inhalt dieses Hauptkataloges darf, auch nicht auszugsweise, ohne unsere schriftliche
Genehmigung kopiert, vervielfltigt, noch dritten Personen, hauptschlich Konkurrenzfirmen,
zugnglich gemacht werden. Alle technischen Angaben, Zeichnungen usw. unterliegen dem
Gesetz zum Schutze des Urheberrechts. Diese Serviceunterlagen dürfen nur zu dem Zweck
verwendet werden, für den sie von uns ausgehndigt wurden. Im brigen bleiben alle Rechte,
insbesondere das der Patentanmeldung, vorbehalten. Inhalt nach bestem Wissen verfasst,
Gewhrleistung jedoch ausgeschlossen. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen,
vorbehalten!
Stand Januar 2007 |
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| © Copyright: Firma hp-TECHNIK GmbH, 76185 Karlsruhe |
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