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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Angebot:

Die dem Angebot beigefgten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maangaben u..) sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlgen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugnglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Plne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugnglich zu machen.


II. Bestellung und Auftragsannahme, Lieferumfang,Vertragsinhalt


1. Smtliche Bestellungen, die dem Lieferer vom Besteller unmittelbar oder über Auendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbesttigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft. Lieferinhalt und Lieferumfang ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbesttigung des Lieferers. Soweit eine Auftragsbesttigung nicht vorliegt, ergibt sich der Lieferumfang aus dem Angebot des Lieferers.

2. Insbesondere bedürfen mndliche Abmachungen, die mit Angestellten oder Vertretern des Lieferers getroffen wurden, zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Besttigung des Lieferers. Entsprechendes gilt für Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages. Nachtrgliche technische Änderungen zu bestehenden Vertrgen werden mit einer angemessenen earbeitungsgebhr (abhängig vom Fertigungszustand und der Art der Änderung) belegt.

3. Bei Sonderanfertigungen ist der Lieferer zu einer Mehr- oder Minderöleistung von bis zu 10 % berechtigt. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter veröletzt, so stellt der Besteller den Lieferer von smtlichen Ansprchen frei.

4. Teillieferungen sind zulüssig.

5. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschrittes ausdrücklich vorbehalten.

6. fälle von höherer Gewalt entbinden von der Lieferungspflicht. Weitergehende gesetzliche Befreiungstatbestnde von der Lieferungspflicht bleiben unberhrt.


III. Preis und Zahlung

1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten die jeweils am Tage der Lieferung gltigen Preise und Bedingungen. Die Preise gelten ab Werk, zuzglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Preise im nichtkaufmnnischen Verkehr sind verbindlich, wenn die Auslieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschlu erfolgt. Danach behält sich der Lieferer bei einer Erhhung der Gestehungskosten eine entsprechende Erhhung der Preis vor. Übersteigt der danach geforderte Preis die zwischen Vertragsabschlu und Lieferung eingetretene Erhhung der Lebenshaltungskosten um mindestens das Doppelte, hat der Besteller das Recht vom Rücktritt zum Vertrag.

Im kaufmnnischen Geschäftsverkehr bleibt eine Anpassung der Preise bei Erhhung der Gestehungskosten in entsprechendem Umfang auch innerhalb des 4-Monats-Zeitraumes vorbehalten. Rücktrittsrecht des Bestellers besteht nicht.
Soweit der Lieferer Preise für den Weiterverkauf angibt, stellen sich diese als eine unverbindliche Preisempfehlung dar.

Bei Auftrgen unter einem Netto-Warenwert von h50,00 berechnet der Lieferer einen Mindermengenzuschlag von h25,00.

2. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, die vom Lieferer zu Selbstkosten berechnet wird. Der Lieferer ist berechtigt, die Versandart nach seinem Ermessen frei zu whlen.

3. Die Rechnungen des Lieferers sind zahlbar

- binnen 14 Tagen abzglich 2 % Skonto oder
- binnen 30 Tagen netto.

Diese Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum.

4. Ist der Besteller Verbraucher, so beginnt die Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Der Besteller, der Verbraucher ist, gert auerdem nach Ablauf dieser Zahlungsfristen nur dann in Verzug, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folgen hingewiesen worden ist.

5. Der Besteller, der nicht Verbraucher ist, kommt nach Ablauf der oben genannten 30-tgigen Zahlungsfrist in Verzug. Ist der Zugang der Rechnung, deren Datum für den Fristbeginn magebend ist, oder einer entsprechenden Zahlungsaufstellung unsicher, so kommt der Besteller sptestens 30 Tage nach Fäligkeit der Forderung des Lieferers und Empfang der Leistung des Lieferers in Verzug.

6. Die Forderung des Lieferers ist während des Verzuges mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz von Bestellern, die Verbraucher sind, zu verzinsen. Der Verzugszinssatz für Besteller, die nicht Verbraucher sind, betrgt 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungseinstellung des Bestellers werden bis dahin nicht fllige Forderung sofort fllig.

8. Das Recht des Schuldners, das Zurückbehaltungsrecht auszuben, ist im kaufmnnischen Geschäftsverkehr ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den dieses Leistungsverweigerungsrecht gesttzt wird, ist unbestritten, rechtskrftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der Besteller nicht Unternehmer, stehen ihm das Recht der Zurückbehaltung und sonstige Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB uneingeschrnkt zu, es sei denn, diese Rechte
beruhen nicht auf demselben Vertragsverhältnis. Im zuletzt genannten Fall kann der Besteller das Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn sein Anspruch unbestritten, rechtskrftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

9. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulüssig, soweit diese unbestritten oder rechts krftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

10. Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt. für Wechsel und Schecks übernimmt der Lieferer keine Haftung für das rechtzeitige Vorlegen oder die Beibringung der Wechsel- oder Scheckprotesturkunde. Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Auendienstmitarbeiter/ Vertreter des Lieferers sind inkassoberechtigt.


IV. Lieferzeit, Gefahr¸bergang und Entgegennahme

1. Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vom Lieferer bezeichnet sind.

2. Die Lieferung durch den Lieferer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Lieferer wird dem Besteller unverzglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferer übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

3. Voraussetzung für den Beginn der Lieferzeit ist im brigen die Absendung der Auftragsbesttigung des Lieferers und die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie die Erbringung sonstiger vom Besteller geschuldeter Leistungen, insbesondere vereinbarter Sicherheiten oder Anzahlungen.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Manahmen im Rahmen von Arbeitskmpfen, ins besondere von Streik oder Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die auerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Manahmen oder Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einflu sind. Entsprechendes gilt auch, wenn die vorstehend genannten Hindernisse bei Zulieferern des Lieferers eintreten und der Lieferer die Mitteilung, da eine Selbstbelieferung nicht stattfindet, an den Besteller unterlt.

Im brigen ist der Besteller im Falle eines vom Lieferer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist und der Besteller die ihm selbst obliegenden Verpflichtungen nicht veröletzt hat.

6. Ist ein Versand der bestellten Ware vereinbart, so erfolgt dieser ab Sitz des Lieferers auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht dem Lieferer die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferers auf den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

7. Verzgert sich der Versand durch Umstnde, die der Besteller zu vertreten hat oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers hinaus geschoben, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Besteller zu tragen, mindestens jedoch in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monats. Der Lieferer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zuverfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

8. Vorstehende Bestimmungen über den Gefahrbergang und Lieferfristen gelten für Teillieferungen entsprechend.

9. Der Lieferer ist nicht verpflichtet, zu versendende Lieferungen gegen Transportschäden jeder Art zu versichern oder versichern zu lassen. Er ist jedoch bereit, auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken zu versichern oder versichern zu lassen.

10. Angelieferte Gegenstnde sind vom Besteller unbeschadet der ihm zustehenden Rechte abzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mngel aufweisen.


V. Eigentumsvorbehalt


1. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ffentlichrechtliches Sondervermgen, so gilt folgendes:

a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen. Eine wie auch immer geartete Verfgung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Besteller ist nur im regelmigemäß Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Keinesfalls darf er die Ware aber im Rahmen des regelmigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignen.

b. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stößelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veruerung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist ermchtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulüssig. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

c. Ist die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seineForderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an den Lieferer ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Lieferer dem Besteller für die weiter veruerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

d. Im Falle einer Pfndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darber zu unterrichten, da es sich bei der gepfndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

e. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Bestimmungen den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Besteller berechtigt, vom Lieferer insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

f. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller angerechnet.

2. Ist der Besteller nicht Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ffentlichrechtliches Sondervermgen, so gilt folgendes:

a. Jede vom Lieferer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen. Eine Verfgung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfndung, Sicherungsbereignung, Schenkung, Gebrauchsberlassung) durch den Besteller ist keinesfalls gestattet.

b. Sollte der Besteller eine vertragswidrige Verfgung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, tritt der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitige erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stößelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veruerung entstehenden Forderungen an den Lieferer ab. Der Besteller ist nicht ermchtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Besteller bei
der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an den Lieferer zu zahlen bzw. zu leisten. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulüssig. Der Lieferer ist jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

c. Im Falle einer Pfndung der Ware beim Besteller ist der Lieferer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darber zu unterrichten, da es sich bei der gepfndeten Ware um die vom Lieferer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

d. Die Geltendmachung der Rechte des Lieferers aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Lieferers gegen den Besteller angerechnet.

3. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherungen nachweislich selbst abgeschlossen hat.

4. für Auslandsgeschäfte gelten vorstehende Bestimmungen mit der Magabe, da sich der Lieferer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung smtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen nach Magabe der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes der Ware vorsieht. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt zwischen dem Lieferer und dem Besteller als ausdrücklich vereinbart. Soweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehaltes andere Sicherungsrechte zult, gilt dasjenige Sicherungsrecht als vereinbart, das der Wirkung des Eigentumsvorbehaltes unter Berücksichtigung der vorstehenden Bestimmungen am nchsten kommt.


VI. Haftung für Mngel der Lieferung

1. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ffentlichrechtliches Sondervermgen, gilt folgendes:

a. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mngel dem Lieferer unverz¸glich (lngstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mngel, die versptet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gergt wurden, werden vom Lieferer nicht berücksichtigt und sind von der Gewhrleistung ausgeschlossen.

Mngelrgen werden als solche nur dann vom Lieferer anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rgen, die gegenüber Auendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, sind nicht form- und fristgerecht erfolgt.

b. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit dessen vorherigemäß schriftlichen Einverstndnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges schriftliches Einverstndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trgt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

c. Für den Fall, daß aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

d. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mngelrge mitgeteilten Mangels begrndet die nachfolgend aufgeführten Rechte des Bestellers:

- Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunchst das Recht, vom Lieferer Nacherfllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen.

- Darber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfllungsversuches einer neuerlichen Nacherfllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfllung fehlschlgt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

- Der Besteller kann ausschließlich in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Veröletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

e. Die Gewhrleistungsfrist betrgt für neue und gebrauchte Waren 1 Jahr gerechnet ab Auslieferung. Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, da der Mngel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

2. Gehrt der Besteller nicht zu dem in Ziffer 1 Satz 1 genannten Personenkreis, so gilt statt der Bestimmungen in Ziffer 1 folgendes:

a. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mngel zu untersuchen und diese Mngel dem Lieferer unverzglich, lngstens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mngel, die versptet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gergt werden, werden vom Lieferer nicht berücksichtigt und sind von der Gewhrleistung ausgeschlossen.

b. Nicht offensichtliche Mngel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Besteller dem Lieferer gegenüber unverzglich mitzuteilen.

c. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferer kann nur mit dessen vorherigemäß schriftlichem Einverstndnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges schriftliches Einverstndnis des Lieferers erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trgt der Besteller die Kosten der Rücksendung.

d. für den Fall, da aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. für eine Mngelbeseitigung durch Nachbesserung ist dem Lieferer eine Frist von mindestens 3 Wochen zu gewhren.

e. Das Vorliegen eines Mangels begrndet folgende Rechte des Bestellers:

- Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunchst das Recht, vom Lieferer Nacherfllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Lieferer nach eigenem Ermessen.

- Darber hinaus hat der Lieferer das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfllungsversuches eine neuerliche Nacherfllung, wiederum nach eigener Wahl in Bezug auf Art und Weise und innerhalb einer angemessenen Frist, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfllung fehlschlgt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern.

- Der Besteller kann ausschließlich in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Veröletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

f. Die Gewhrleistungsfrist betrgt für neue Sachen 2 Jahre, für gebrauchte Sachen 1 Jahr seit Auslieferung. Der Besteller hat nach Ablauf von 6 Monaten seit Auslieferung zu beweisen, da der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.


VII. Haftung für Pflichtveröletzung des Lieferers im brigen

1. Unbeschadet der Bestimmungen ¸ber die Gewhrleistung sowie anderer in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen spezieller Regelungen gilt in fällen einer Pflichtveröletzung des Lieferers folgendes:

2. Der Besteller hat dem Lieferer zur Beseitigung der Pflichtveröletzung eine angemessene Nacherfllungsfrist zu gewhren, welche 3 Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfllungsfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

3. Schadensersatz kann der Besteller nur in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Pflichtveröletzung durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

Statt der in dieser Ziffer 3, Satz 1 und 2 getroffenen Regelung gilt für den Fall, da es sich beim Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des ffentlichen Rechtes oder ein ffentlichrechtliches Sondervermgen handelt, folgendes:

Schadensersatz kann der Besteller nur in fällen grob fahrlüssiger oder vorstzlicher Pflichtveröletzung durch den Lieferer geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfllung, § 280 Absatz 3 in Verbindung mit § 281 BGB) sowie der Verzgerungsschaden (§ 280 Absatz 2 in Verbindung mit § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschlu der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

4. Ist der Besteller für Umstnde, die ihn zum Rücktritt berechtigen wrden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

5. Die in Katalogen, Prospekten, CD-Rom, Disketten und anderen schriftlichen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeichnungen und Vorschlgen enthaltenen Angaben und technischen Daten sind vom Besteller und/oder Planer vor bernahme und Anwendung zu prfen. Der Besteller und/oder Planer kann aus diesen Unterlagen und zusätzlichen Diensten keine Ansprche gegenüber dem Lieferer ableiten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlüssigkeit vor. für den Umfang eines etwaigen Schadensersatzanspruches gelten die Bestimmungen in Ziffer 3 entsprechend.


VIII. Ausschlu von Beschaffungsrisiko und Garantien, Rücknahmen, Umtausch

1. Der Lieferer übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Waren keinerölei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgend wie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen.

2. Rücksendungen werden nur in Original-Verpackung und frei-Haus-Lieferung angenommen, soweit sich nicht aus Ziffer VI in Verbindung mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas Abweichendes ergibt. Ist hiernach der Lieferer zur Rücknahme nicht verpflichtet, jedoch zur Waren- oder Auftragsrücknahme gleichwohl bereit, so ist er berechtigt, eine rbeitskostenpauschale von 20 % des Netto-Rechnungswertes geltend zu machen. Das Recht des Bestellers, Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand des Lieferers zu fhren, wird hierdurch nicht berhrt.

3. Ist der Lieferer zu einem Warenumtausch bereit, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so hat er Anspruch auf eine Bearbeitungsgebhr in Höhe von 15 % des Netto-Rechnungsbetrages.

4. Es wird klargestellt, da der Lieferer in keinem Fall bereit ist, angenommene Bestellung zu stornieren, soweit es sich hierbei um Sonderanfertigungen oder die Abnderung von Serienarmaturen oder für vom Lieferer für den Besteller bei Dritten beschaffte Waren handelt. Auch in allen sonstigen fällen ist er jedoch nicht verpflichtet, eine besttigte Bestellung zu stornieren, soweit sich gegenteiliges nicht im Rahmen der Ausbung vereinbarter oder gesetzlich begrndeter zwingender Rücktrittsrechte ergibt.

5. Wertdifferenzen zu Lasten des Lieferers bei Rücksendungen und Umtausch gemäß vorstehen den Ziffern 2 und 3 werden nur durch Gutschrift ausgeglichen, eine Auszahlung erfolgt grundstzlich nicht.


IX. Gerichtsstand, Anerkennung dieser Bedingungen, Teilnichtigkeit, Anwendbares Recht

1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ffentlichrechtliches Sondervermgen, so ist für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Lieferers oder für die selbständige Zweigniederlassung des Lieferers, die die Lieferung ausführt, zuständig ist. Der Lieferer ist aber auch berechtigt, beim für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht Klage
zu erheben.

2. Der Besteller erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferers an. Diesen widersprechende Einkaufbedingungen des Bestellers gelten nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Sollte einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der brigen Klauseln nicht. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Zweck am nchsten kommt.

4. In jedem Fall, insbesondere auch bei größenzberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Inhalt dieses Hauptkataloges darf, auch nicht auszugsweise, ohne unsere schriftliche
Genehmigung kopiert, vervielfltigt, noch dritten Personen, hauptschlich Konkurrenzfirmen,
zugnglich gemacht werden. Alle technischen Angaben, Zeichnungen usw. unterliegen dem
Gesetz zum Schutze des Urheberrechts. Diese Serviceunterlagen dürfen nur zu dem Zweck
verwendet werden, für den sie von uns ausgehndigt wurden. Im brigen bleiben alle Rechte,
insbesondere das der Patentanmeldung, vorbehalten. Inhalt nach bestem Wissen verfasst,
Gewhrleistung jedoch ausgeschlossen. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen,
vorbehalten!
Stand Januar 2007
© Copyright: Firma hp-TECHNIK GmbH, 76185 Karlsruhe

 
 
 
 
 
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